Wahlrecht zur Rücklagenbildung nach § 6b EStG – steuerliche Gestaltung für Personengesellschaften
Die Übertragung von Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG ist ein bewährtes Instrument zur Steueroptimierung – vor allem bei Grundstücksverkäufen. Bei Personengesellschaften ist jedoch besondere Sorgfalt gefragt: Das Bilanzierungswahlrecht muss individuell für jeden Gesellschafter ausgeübt werden.



